💨   Lüftungskonzept

Lüftungskonzept — DIN 1946-6 sauber abgehakt

Nach Sanierungen werden Häuser dichter. Ohne Lüftungskonzept droht Schimmel. Das Lüftungskonzept zeigt, ob freie Fensterlüftung reicht oder eine Lüftungsanlage Pflicht ist — und ist Voraussetzung für viele Förderungen.

Was das ist

Nach DIN 1946-6 wird für jedes Gebäude geprüft, ob nach einer Sanierung der Mindestluftwechsel zum Feuchteschutz noch über Fensterlüftung erreicht werden kann — oder ob eine technische Lüftung (mit oder ohne Wärmerückgewinnung) erforderlich ist. Das Ergebnis ist ein dokumentiertes Lüftungskonzept.

Wann es Pflicht ist

Was Sie bekommen

Kosten

Lüftungskonzept für ein typisches Einfamilienhaus: 300–500 €. Bei mehreren Wohneinheiten entsprechend höher.

Drei Arten von Lüftungsanlagen — kurz erklärt

Warum das Lüftungskonzept nicht „lästige Pflicht" ist

Nach einer Dämmsanierung oder dem Fenstertausch ist Ihr Haus dichter. Wenn Sie nicht ausreichend lüften, sammeln sich Feuchte und Schadstoffe — und Schimmel ist nicht weit. Das Lüftungskonzept verhindert das, indem es früh prüft, ob freie Lüftung noch reicht oder eine technische Lösung sinnvoll ist. Es ist die billigste Versicherung gegen Bauschäden nach der Sanierung.

Häufige Fragen

Nein — in vielen Fällen reicht weiterhin freie Fensterlüftung. Das Lüftungskonzept zeigt es eindeutig.
Vor der Maßnahme — sonst können Sie eine Lüftungsanlage nicht mehr planen und fördern lassen.

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