Die BEG-Architektur in einem Satz
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bündelt seit ihrer Reform Förderprogramme von Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Grob aufgeteilt: BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik. KfW fördert Komplettsanierungen (Effizienzhaus) sowie den Austausch der Heizungsanlage.
Damit haben Sie als Eigentümerin oder Eigentümer drei realistische Antragspfade, die sich je nach Vorhaben kombinieren oder einzeln nutzen lassen.
Pfad 1: BAFA-Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das BAFA-Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" (BEG EM) deckt die klassischen Sanierungsbausteine ab. Förderhöhe in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten, jeweils auszahlbar als Direktzuschuss. Mit gültigem iSFP-Bonus erhöht sich die Förderquote bei Hüllenmaßnahmen auf 20 %.
Wichtige Einzelmaßnahmen mit BAFA-Förderquote
- Dach- und Geschossdeckendämmung: 15 % (mit iSFP 20 %)
- Fassadendämmung: 15 % (mit iSFP 20 %)
- Fenster und Außentüren: 15 % (mit iSFP 20 %)
- Sommerlicher Wärmeschutz: 15 % (mit iSFP 20 %)
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung Leitungen): 15 %
- Anlagentechnik (Lüftung, MSR-Technik, Smart Meter Gateway): 15 %
Wichtig: Bei Einzelmaßnahmen liegen die förderfähigen Kosten typischerweise bei 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Mit gültigem iSFP verdoppelt sich diese Höchstgrenze in vielen Konstellationen auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr – ein wesentlicher Hebel bei größeren Sanierungen.
Pfad 2: KfW-Wohngebäudekredit (KfW 261/262)
Wer das Gebäude in einem Schritt auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, kann statt der BAFA-Einzelmaßnahmen einen zinsverbilligten Kredit über die KfW in Anspruch nehmen – mit Tilgungszuschuss, der einen Teil des Kredits direkt erlässt.
Maßgebliche Stufen sind das Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 (jeweils auch als „EE"-Variante mit Anteil erneuerbarer Energien). Die Tilgungszuschüsse steigen mit jeder Stufe: Eine umfassende Sanierung auf ein höheres Effizienzhaus-Niveau wird stärker gefördert als eine moderate Verbesserung.
Der Antrag für KfW 261/262 läuft – anders als BAFA-Einzelmaßnahmen – über die Hausbank. Das verlängert den Antragsweg, ergibt aber bei größeren Investitionen häufig die wirtschaftlich attraktivste Förderung.
Pfad 3: KfW-Heizungsförderung (KfW 458)
Für den Heizungstausch im Bestand ist KfW 458 die zentrale Förderung – als Direktzuschuss, unabhängig von einem Kredit. Förderfähig sind Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Brennstoffzelle und der Anschluss an ein Wärmenetz.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Grundförderung 30 %
- + 20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus bei frühzeitigem Tausch fossiler Heizungen (befristet bis Ende 2028)
- + 30 % Einkommens-Bonus bei Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr
- + 5 % Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (natürliches Kältemittel oder Wasser/Sole/Erdwärme)
Die maximale Förderquote beträgt 70 %. Die förderfähigen Kosten sind bei einer Wohneinheit auf 30.000 € gedeckelt, daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die Höchstbeträge mit jeder weiteren Wohneinheit gestaffelt an.
Antragsreihenfolge: kritisch und oft falsch gemacht
Die wichtigste organisatorische Regel über alle BEG-Programme hinweg: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Maßgeblich ist das Datum des Liefer- oder Leistungsvertrags. Ein verbindliches Angebot ist unschädlich – die rechtliche Beauftragung dagegen ist der Punkt ohne Wiederkehr.
Folgekosten einer falschen Reihenfolge
Wird vor dem Antrag beauftragt, ist die gesamte Maßnahme in der Regel nicht mehr förderfähig. Bei einer Wärmepumpe können das schnell 15.000 € bis 20.000 € verlorene Förderung sein – allein, weil die Vertragsunterschrift einen Tag zu früh kam.
Pflicht zur Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten
Sowohl bei den meisten BAFA-Einzelmaßnahmen als auch bei der KfW-Heizungsförderung muss ein dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte (EEE) für Wohngebäude eingebunden sein. Aufgaben:
- Vor der Maßnahme: Bestätigung der Förderfähigkeit (BzA – Bestätigung zum Antrag) als Voraussetzung für die Antragstellung.
- Nach der Maßnahme: Bestätigung nach Durchführung (BnD), die bestätigt, dass die Maßnahme den technischen Mindestanforderungen entspricht.
- Optional: Baubegleitung als gesondert förderfähige Leistung – BAFA fördert Baubegleitung über die BEG mit eigenen Sätzen.
Cheat-Sheet: Maßnahme → Programm → Förderquote
| Maßnahme | Programm | Förderquote | Max. förderfähige Kosten |
|---|---|---|---|
| Dach- und Geschossdeckendämmung | BAFA BEG EM | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 €/WE (60.000 € mit iSFP) |
| Fassadendämmung | BAFA BEG EM | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 €/WE (60.000 € mit iSFP) |
| Fenster und Außentüren | BAFA BEG EM | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 €/WE (60.000 € mit iSFP) |
| Heizungsoptimierung (Abgleich) | BAFA BEG EM | 15 % | 30.000 €/WE |
| Lüftungsanlage mit WRG | BAFA BEG EM | 15 % (+5 % iSFP) | 30.000 €/WE (60.000 € mit iSFP) |
| Wärmepumpe | KfW 458 | bis 70 % | 30.000 € erste WE |
| Biomasse / Pellet | KfW 458 | bis 70 % | 30.000 € erste WE |
| Wärmenetzanschluss | KfW 458 | bis 70 % | 30.000 € erste WE |
| Komplettsanierung Effizienzhaus | KfW 261/262 | Kredit + Tilgungszuschuss | nach EH-Stufe gestaffelt |
| iSFP-Beratung | BAFA EBW | 50 % | max. 650 € EFH / 850 € MFH |
| Baubegleitung | BAFA BEG EM | 50 % | max. 5.000 € EFH |
Förder-Zahlen kompakt
Was Sie sich merken sollten
- BAFA Einzelmaßnahmen: 15 % Grundförderung, mit iSFP +5 %
- iSFP-Beratung selbst: 50 %, max. 650 € EFH / 850 € MFH (Stand 2026, deutlich gekürzt gegenüber Vor-2024)
- KfW 458 Heizungsförderung: 30 % Grundförderung + Boni, max. 70 %
- KfW 261/262 Effizienzhaus: Kredit mit Tilgungszuschuss über Hausbank
- Förderantrag immer vor Beauftragung – EEE-Pflicht in fast allen Programmen
Stand Anfang 2026. Förderquoten und Höchstbeträge können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Konditionen vor Antragstellung auf bafa.de und kfw.de bzw. über eine Energieberatung verifizieren.
Kombinationen, die wirtschaftlich häufig Sinn ergeben
Aus dem Beratungsalltag ergeben sich drei Kombinationen, mit denen Eigentümer in den meisten Konstellationen rechnen sollten:
- iSFP + BAFA-Einzelmaßnahmen: Hülle in mehreren Schritten sanieren, mit 5-%-Bonus und doppelter Höchstgrenze über 15 Jahre.
- iSFP + KfW 458: Heizungstausch mit Wärmepumpe innerhalb einer ohnehin geplanten Sanierungsstrategie – Vorbereitung durch Heizlast und hydraulischen Abgleich abgesichert.
- iSFP + KfW 261/262: Komplettsanierung in einem Zug, wenn Eigentum und Budget eine umfassende Maßnahme tragen – mit höchsten Tilgungszuschüssen.
Was ich Ihnen rate
Die Förderlandschaft 2026 wirkt komplex, ist aber in der Praxis gut steuerbar – wenn Sie zwei Dinge beachten. Erstens: Holen Sie sich vor jeder Investitionsentscheidung einen iSFP, der die Förder-Architektur für genau Ihr Haus festlegt. Zweitens: Lassen Sie alle Anträge bündeln und durch denselben Energie-Effizienz-Experten begleiten, damit Reihenfolge, Fristen und Dokumentation stimmen. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern – aktuelle Konditionen prüfen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.