Warum sich das lohnt
Die Baubegleitung ist im Rahmen der BEG eine eigene Förderkomponente — zusätzlich zur Förderung der Maßnahme selbst. 50 % der förderfähigen Ausgaben werden bezuschusst. Höchstgrenzen 2026: für Einfamilien-/Zweifamilienhäuser bis 2.500 € Zuschuss (auf max. 5.000 € förderfähige Kosten); für Mehrfamilienhäuser ab 3 WE bis 2.000 € Zuschuss pro Wohneinheit, gesamt max. 20.000 € pro Vorhaben. Die Baubegleitung reduziert das Risiko, dass die Förderung am Ende einbehalten wird, weil ein Detail nicht stimmt — und sie schützt Sie vor handwerklichen Mängeln, die Sie selbst nicht erkennen würden.
Kosten
Pauschal nach Vorhaben-Größe, im Erstgespräch festgelegt. Die BEG-Förderung deckt 50 % meines Baubegleitungs-Honorars — bei EFH/ZFH bis zu 2.500 € Zuschuss. Sie zahlen netto also typischerweise nur die Hälfte.
Was Sie selbst nicht erkennen können
Energetisch wirksame Mängel sind selten optisch sichtbar. Eine fehlende Dampfsperre, eine falsche Vorlauftemperatur an der Wärmepumpe, eine unzureichend gedämmte Dachgaube — das alles bemerken Sie erst, wenn das Haus nicht richtig warm wird oder die Heizkostenabrechnung zu hoch ist. Dann ist die Sanierung schon abgeschlossen und die Korrektur teuer. Die Baubegleitung verhindert das, weil sie früh kontrolliert und Mängel sofort gemeldet werden.